Zertifizierungssystem zum nachhaltigen Biomasseanbau vorgestellt
Die Vorgaben der EU sollen verhindern, dass der Biomasseanbau – beispielsweise auf Palmölplantagen – in den Anbauländern zu Lasten von wertvollen Naturräumen wie Primärwäldern, artenreichem Grünland oder Feuchtgebieten geht. Außerdem müssen laut EU-Richtlinie bei der Biokraftstofferzeugung 35 % der Treibhausgase eingespart werden – gegenüber der Erzeugung fossiler Kraftstoffe.
Die deutsche Umsetzung des europäischen Rechts im Rahmen der Biomassestrom- und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse und Biokraftstoff hergestellt werden müssen, um als nachhaltig anerkannt zu werden. Es geht dabei sowohl um Strom aus flüssiger Biomasse, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird als auch um Biokraftstoffe, die in Deutschland in Verkehr gebracht und auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden oder als Reinkraftstoffe von der Steuerermäßigung profitieren. Das Verfahren für die Nachhaltigkeitsnachweise und Zertifikate wird ebenfalls in der Verordnung geregelt.