Liquiditätshilfeprogramm fortgesetzt
Neben der Zinsverbilligung stehen auch Ausfallbürgschaften zur Sicherung der Liquiditätshilfekredite zur Verfügung, so das Ministerium weiter. Die neuen Konditionen wurden im Vergleich zum Liquiditätshilfeprogramm 2009 noch zielgenauer ausgestaltet: Es stehe ein Spektrum an Darlehensvarianten mit Laufzeiten von vier, sechs oder zehn Jahren zur Verfügung. Alle Varianten seien mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Die Dauer der Zinsverbilligung und der Bürgschaften umfasse bei Darlehen von vier oder sechs Jahren die gesamte Laufzeit. Bei einem zehnjährigen Darlehen seien Zinsverbilligung und Bürgschaft auf die ersten fünf Jahre und damit die erste Zinsbindungsphase begrenzt. Das Programm ermögliche zinsverbilligte Darlehen von bis zu 250.000 Euro sowie 50-prozentige Ausfallbürgschaften für Darlehen bis zu 100.000 Euro. Die Darlehens- und Bürgschaftsanträge sind über die Hausbank an die Rentenbank in Frankfurt zu richten.
Die Liquiditätshilfeperiode 2010 schließt an das Programm des vergangenen Jahres an. Von Anfang Juli bis November 2009 hatte die Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundes Liquiditätshilfedarlehen in Höhe von mehr als 677 Mio. Euro genehmigt. Verteilt auf etwa 11.800 Darlehensnehmer ergab das einen durchschnittlichen Darlehensbetrag von 58.000 Euro. Für die Verbilligung dieser Darlehen um ein Prozent hat der Bund 2009 gut 16 Mio. Euro Haushaltsmittel eingesetzt. Profitiert haben davon vor allem Milchviehhalter, aber auch Ackerbauern sowie Schweine-, Rinder- und Geflügelhalter, so das Ministerium.