Abschaffung der Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte gefordert
Die Einkommensteuer für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte war bislang auch bei eingetragenen Werbungskosten mit der abgeführten Lohnsteuer abgegolten. Diese Regelung war einfach und praktikabel. Durch Berücksichtigung der Werbungskosten konnten landwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Saisonkräften wettbewerbsfähige Gehälter zahlen und gute Kräfte halten, so der Bauernverband. Dennoch sei vergangenes Jahr durch eine Gesetzesänderung festgelegt worden, dass eingetragene Werbungskosten bei Saisonarbeitskräften die zusätzliche Abgabe einer Steuererklärung erfordern.
Bis Juni 2010 müssten nun über 200.000 Saisonarbeitskräfte erstmals nachträglich ihre Steuererklärung abgeben. Die meist aus Polen oder Rumänien kommenden Saisonarbeiter hätten jedoch große Schwierigkeiten, Steuererklärungen mit den entsprechend den deutschen Vorschriften umzurechnenden Einkünften aus dem Heimatland, selbst auszufüllen. Wenn landwirtschaftliche Arbeitgeber die für die Steuererklärung anfallenden Kosten übernehmen würden, um ihre Saisonarbeiter zu halten, würden insgesamt Bürokratiekosten von 20 bis 30 Mio. Euro anfallen. Zusätzlich entstünden Kosten bei der Finanzverwaltung, da die Erklärungen bearbeitet und geprüft werden müssten, um am Ende festzustellen, dass keine Steuerzahllast gegeben ist. Für den Bauernverband stellt die Regelung ein Beispiel für unnötige Bürokratie dar.