Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2010 Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung

Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung

Frankfurt/M., 09.03.2010. Abluftreinigungsanlagen sind zwar derzeit gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, können aber ein wirkungsvolles Mittel sein, Stallemissionen wie Geruch, Staub sowie Ammoniak und damit letztlich auch die erforderlichen Abstände zu unbeteiligter Wohnbebauung und stickstoffempfindlicher Vegetation zu reduzieren. Darauf weist die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) hin. Außerdem ließen sich durch den Einbau von Abluftreinigungsanlagen unnötige Standortauslagerungen vermeiden.

Schweinestall
Schweinestall

Zu den Fragen, wann eine Abluftreinigungsanlage geeignet sei, wie eine solche Eignungsprüfung und die Genehmigung sowie die Überwachung der Abluftreinigungsanlage durchzuführen seien, gebe es festgelegte Mindeststandards, so die DLG weiter. Zu einem der wesentlichen Elemente der Eignungsprüfung zähle hierbei die Durchführung von längerfristigen Messungen an bereits betriebenen Anlagen. Die DLG zeigt sich überzeugt, dass nur so das theoretische Wirkkonzept und die tatsächliche Wirkung überprüft werden könnten und sowohl die Genehmigungsbehörde als auch der Bauherr die nötige Sicherheit für ihre Entscheidung erhielten.

Neben der DLG prüft und zertifiziert auch der TÜV Rheinland Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen. Das vom TÜV Rheinland eingesetzte Bewertungsverfahren stützt sich auf einzelne Messungen dritter Institutionen an verschiedenen real arbeitenden Anlagen, wogegen der von der DLG durchgeführte „DLG Signum Test“ auf einer systematischen und längerfristigen Betrachtung einzelner Biofilter basiert. Daher erfolge die Zertifizierung des TÜV Rheinland auf einer anderen methodischen Grundlage und sei nicht mit der von der DLG im Rahmen des „DLG Signum Tests“ durchgeführten Zertifizierung vergleichbar, so DLG und TÜV Rheinland in einer gemeinsamen Erklärung.

 

Beitrag der Landwirtschaft zum Klimaschutz

Berlin, 23.02.2010. Die Landwirtschaft hat einen Anteil von rund 6,9 % an den gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, gleichzeitig nimmt sie eine Sonderrolle in Bezug auf den Klimaschutz ein. Das unterstrichen Sachverständige anlässlich einer Anhörung zum Thema Klimaschutz und Landwirtschaft, zu dem die Ausschüsse für Agrarwirtschaft und Umweltwelt im Deutschen Bundestag eingeladen hatten.
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