Abluftreinigungsanlagen in der Tierhaltung
Zu den Fragen, wann eine Abluftreinigungsanlage geeignet sei, wie eine solche Eignungsprüfung und die Genehmigung sowie die Überwachung der Abluftreinigungsanlage durchzuführen seien, gebe es festgelegte Mindeststandards, so die DLG weiter. Zu einem der wesentlichen Elemente der Eignungsprüfung zähle hierbei die Durchführung von längerfristigen Messungen an bereits betriebenen Anlagen. Die DLG zeigt sich überzeugt, dass nur so das theoretische Wirkkonzept und die tatsächliche Wirkung überprüft werden könnten und sowohl die Genehmigungsbehörde als auch der Bauherr die nötige Sicherheit für ihre Entscheidung erhielten.
Neben der DLG prüft und zertifiziert auch der TÜV Rheinland Abluftreinigungssysteme für Tierhaltungsanlagen. Das vom TÜV Rheinland eingesetzte Bewertungsverfahren stützt sich auf einzelne Messungen dritter Institutionen an verschiedenen real arbeitenden Anlagen, wogegen der von der DLG durchgeführte „DLG Signum Test“ auf einer systematischen und längerfristigen Betrachtung einzelner Biofilter basiert. Daher erfolge die Zertifizierung des TÜV Rheinland auf einer anderen methodischen Grundlage und sei nicht mit der von der DLG im Rahmen des „DLG Signum Tests“ durchgeführten Zertifizierung vergleichbar, so DLG und TÜV Rheinland in einer gemeinsamen Erklärung.