Deutschland Investor Relations Corporate Governance Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

I. Vorstand und Aufsichtsrat der KWS SAAT AG erklären gemäß § 161 AktG, dass mit Ausnahme des unten genannten Punktes den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008 seit der letzten Entsprechenserklärung vom 29. Oktober 2008 entsprochen wurde und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 seit diesem Zeitpunkt entsprochen wurde und gegenwärtig und künftig entsprochen wird.


II. Ziffer 7.1.2.: Die KWS SAAT AG veröffentlicht den Konzernabschluss und die Zwischenberichte innerhalb des Zeitraums, den die Vorschriften für den Prime Standard der Deutschen Börse vorsehen. Bedingt durch den saisonalen Geschäftsverlauf wird die Einhaltung der empfohlenen Frist im DCGK von 90 beziehungsweise 45 Tagen nicht eingehalten.


Einbeck, den 28. Oktober 2009


Für den Aufsichtsrat
Dr. Dr. h. c. Andreas J. Büchting


Für den Vorstand
Philip von dem Bussche

 

 

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