Deutschland Investor Relations Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der KWS SAAT AG erklären gemäß § 161 AktG, dass – mit Ausnahme der nachfolgend
genannten Punkte – den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai
2010 seit der letzten Erklärung vom Oktober 2010 entsprochen wurde und gegenwärtig und künftig entsprochen wird.
 
Die KWS SAAT AG veröffentlicht den Konzernabschluss und die Zwischenberichte innerhalb des Zeitraums, den die Vorschriften für den Prime Standard der Deutschen Börse vorsehen. Bedingt durch den saisonalen Geschäftsverlauf ist die Einhaltung der im DCGK empfohlenen Frist (Ziffer 7.1.2.) von 90 beziehungsweise 45 Tagen nicht zu gewährleisten.
 
Die Satzung der KWS SAAT AG sieht keine Briefwahl (Ziffer 2.3) zur Stimmrechtsausübung anlässlich der Hauptversammlung vor. Für die Ausübung ihres Stimmrechts anlässlich der Hauptversammlung am 14. Dezember 2011 steht unseren Aktionären, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen werden, ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
 
Einbeck, im Oktober 2011

Der Aufsichtsrat                   Der Vorstand
 

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