Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2002 Mehr Transparenz bei geschützten Produkten

Mehr Transparenz bei geschützten Produkten

Brüssel, 2. September 2002. Die EU-Kommission will schneller über geschützte Agrarprodukte informieren. Die Generaldirektion Landwirtschaft hat dafür ihr Internetangebot erweitert. Nach dem EU-Recht gibt es drei verschiedene Typen von geschützten Agrarprodukten.

Unterschiedliche Ansprüche
Am engsten ist die geschützte Ursprungsbezeichnung gefasst: Hiermit ausgezeichnete Produkte müssen in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem definierten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Bei der geschützten geographischen Angabe ist vorgeschrieben, dass mindestens eine Produktionsstufe mit einem speziellen Herkunftsgebiet verbunden ist. Es kann sich aber auch lediglich um ein Produkt mit hohem Renommee handeln.
Die Ansprüche an eine garantierte traditionelle Spezialität sind noch niedriger. Hier reicht es aus, wenn das Produkt eine festgelegte Zusammensetzung aufweist oder auf traditionelle Weise hergestellt wird.

Widerspruch möglich
Unternehmer und Konsumenten können sich ab sofort online darüber informieren, welche Erzeugnisse eine der drei Schutzvarianten beanspruchen. Die Anträge werden unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/02/1240|0|RAPID&lg=DE&display veröffentlicht. Gibt es nach einer mehrmonatigen Einspruchsfrist keine Einwände, gilt der zuvor national beantragte Produktschutz als bewilligt. Dauerhaft geschützte Agrarprodukte sind unter www.europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm aufgeführt.

 

 

QS-Prüfzeichen startet im Handel

Berlin, 16. September 2002: In dieser Woche kommen die ersten Produkte mit dem QS-Prüfzeichen „Qualität und Sicherheit für Lebensmittel“ in den Handel. Das zunächst nur für Fleisch und Fleischwaren vorgesehene Label soll mittelfristig auf andere Nahrungsmittel ausgedehnt werden.
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