Mehr Transparenz bei geschützten Produkten
Unterschiedliche Ansprüche
Am engsten ist die geschützte Ursprungsbezeichnung gefasst: Hiermit ausgezeichnete Produkte müssen in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem definierten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Bei der geschützten geographischen Angabe ist vorgeschrieben, dass mindestens eine Produktionsstufe mit einem speziellen Herkunftsgebiet verbunden ist. Es kann sich aber auch lediglich um ein Produkt mit hohem Renommee handeln.
Die Ansprüche an eine garantierte traditionelle Spezialität sind noch niedriger. Hier reicht es aus, wenn das Produkt eine festgelegte Zusammensetzung aufweist oder auf traditionelle Weise hergestellt wird.
Widerspruch möglich
Unternehmer und Konsumenten können sich ab sofort online darüber informieren, welche Erzeugnisse eine der drei Schutzvarianten beanspruchen. Die Anträge werden unter http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/02/1240|0|RAPID&lg=DE&display veröffentlicht. Gibt es nach einer mehrmonatigen Einspruchsfrist keine Einwände, gilt der zuvor national beantragte Produktschutz als bewilligt. Dauerhaft geschützte Agrarprodukte sind unter www.europa.eu.int/comm/agriculture/foodqual/quali1_de.htm aufgeführt.