Fluthilfe für Landwirte wird angeglichen
Berlin, 10.September 2002. Die Soforthilfen für flutgeschädigte landwirtschaftliche Betriebe entsprechen jetzt denen anderer Wirtschaftsbereiche. Bislang konnten die betroffenen Bauern lediglich auf einen vergleichsweise geringen Pauschalbetrag hoffen. Die Summe wird nun deutlich erhöht.
Benachteiligung vermeiden
Wie Gewerbeunternehmen oder Freiberufler sollen Landwirte ebenfalls 50.000 Euro Soforthilfe erhalten. Den landwirtschaftlichen Flutopfern standen bisher nur 15.000 Euro zu. Damit soll sichergestellt werden, dass die flutgeschädigten Landwirte nicht gegenüber anderen Hochwasseropfern benachteiligt werden. Falls der entstandene Schaden durch die Soforthilfe nicht hinreichend gemindert wird, will das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) weitergehende betriebsspezifische Lösungen fördern. Laut BMVEL sollen dann Bankvertreter und Experten gemeinsam verhandeln.