Düngemittelverordnung weiter offen
Berlin, 5. Dezember 2002. Mit der neugefassten Düngemittelverordnung (DüMV) muss sich jetzt der Bundesrat beschäftigen. Beobachter rechnen jedoch erst im neuen Jahr mit einem Votum der Länderkammer.
Transparenz und Kontrolle
Da sich die Bundesländer bei einzelnen Fragen noch nicht einig sind, wird das Regelwerk vermutlich erst 2003 in Kraft treten. Die Neufassung sieht vor, dass Düngemittel zukünftig umfassender gekennzeichnet werden. Anders als bisher sind davon dann auch Kultursubstrate, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel betroffen.
Produzenten und Händler kommt die neue DüMV prinzipiell entgegen: Sie ermöglicht es ihnen, rascher auf veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Nicht zuletzt durch die geplante Positivliste ließe sich besser standardisieren, welche Düngemittel produziert und angewendet werden dürfen.
Die Industrie möchte einige Produktneuheiten auf den Markt bringen und hofft daher, dass die Verordnung bald abgesegnet wird.