Branntwein-Monopol bleibt bis 2010
Argument Streuobstwiese
Prinzipiell sieht die Kommission jedoch in dem staatlichen deutschen Branntwein-Monopol eine unzulässige Beihilfe. Es war aber unstrittig, dass die deutschen Alkoholerzeuger eine Übergangsfrist benötigen. Die Bundesrepublik argumentierte in Brüssel mit den Streuobstwiesen: Durch das Branntweinmonopol lohnt es sich für die Erzeuger diese Flächen zu bewirtschaften und dadurch zu erhalten.
Das Monopolprinzip ist einfach: Der Staat kauft von den Erzeugern eine bestimmte Menge zu subventionierten Preisen, um sie anschließend mit Verlusten weiter zu veräußern. Die gesamte Menge belief sich im Wirtschaftsjahr auf rund eine dreiviertel Million Hektoliter (hl). Davon waren zehn Prozent auf Obstbasis produziert. Ein Großteil – etwa 400.000 hl – waren aus Getreide hergestellt.