Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2003 Keine Reinigungsgebühren im Ort

Keine Reinigungsgebühren im Ort

Münster 10.April 2003. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Bauern keine Straßenreinigungsgebühren zahlen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entsprach damit der Klage eines Landwirtes.

Reinigungspflicht bleibt unberührt
In seinem Urteil (AZ: OVG NRW v. 26.2.2003, Az. 9A 2355/00) verwies das OVG darauf, dass eine Erschließung nur dann vorliege, wenn eine innerhalb der Ortslage übliche und wirtschaftlich sinnvolle Nutzung bestehe. Das sei  bei dem klagenden Landwirtes nicht der Fall: Für sein in Ortlage befindliches, rund neun Hektar großes Grundstück stellt die Straßenreinigung nach Auffassung des Gerichtes keinen Sondervorteil dar. Selbst wenn die Straßen durch Ackerfahrzeuge stark verschmutzt werden, kann sich der Bauer nicht auf die öffentliche Straßenreinigung verlassen und muss die Fahrbahn umgehend säubern.

Eine untere Instanz hatte ursprünglich gegen den Bauern entschieden und ihn zur Zahlung von Reinigungsgebühren verpflichtet. Für seine auf der Fläche gelegene Hofstelle muss der Landwirt übrigens anteilig Gebühren zahlen, weil diese als erschlossen gilt. Gegen das jetzt ergangene Urteil kann keine Revision eingelegt werden

 

Die Bauern im Dorf lassen

Osnabrück, 13. September 2003. In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) hat Staatssekretär Dr. Gerald Thalheim eine Neuorientierung der deutschen Agrarpolitik angedeutet.
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