Bundesrat gegen Modulationsgesetz
Berlin, 11. April 2003. Der Bundesrat will das Gesetz zur Modulation von Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aufheben. In seiner heutigen Sitzung hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht.
Aufwand und Kosten
Nach dem aktuellen Modulationsgesetz ist es möglich, die EU-Direktzahlungen an Landwirte um zwei Prozent zu kürzen. Die so eingesparten Mittel müssen in die Entwicklung des ländlichen Raums investiert werden. Für die Landwirte gibt es einen Freibetrag von 10.000 Euro.
Es zeichnet sich jedoch immer deutlicher ab, dass die EU-Kommission eine verpflichtende Modulation für alle Mitgliedsstaaten einführen will. Nach Ansicht des Bundesrates ist deshalb ein nationaler Alleingang Deutschlands nicht sinnvoll. Die Länderkammer hält dessen Kosten und Aufwand für zu hoch. Der Bundesrat verweist auf die übrigen EU-Mitglieder: Die haben ihre Modulationen beendet oder erst gar nicht eingefürt.
Der Beschluss des Bundesrates wurde der Bundesregierung vorgelegt. Diese muss den Entwurf innerhalb von
drei Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten.