Tauben müssen am Boden bleiben
Hannover, 28. April 2003. Seit Ende vergangener Woche gilt ein totales Flugverbot für Brieftauben. Damit soll ein Überspringen der Geflügelpest nach Deutschland verhindert werden.
Ambulanter Handel verboten
Nachdem Niedersachsen bereits frühzeitig per Erlass den Taubenflug stark eingeschränkt hatte, sind die anderen Bundesländer und der Bund nun nachgezogen. Die Minister einigten sich hierauf in einer Schaltkonferenz. Unabhängig von der Flugroute und dem Standort des Taubenhalters müssen die Tiere in den Schlägen bleiben. Zudem ist der ambulante Geflügelhandel vorübergehend untersagt: Kleinanbieter dürfen ihre Ware nicht auf Wochenmärkten oder vergleichbaren Veranstaltungen anbieten.