QS ändert Regeln
Bonn, 31. Juli 2003. Ab 1. September dürfen alle am System Qualität und Sicherheit (QS) beteiligten Landwirte und Futtermittelhersteller nur noch QS-anerkannte Futtermittel beziehen. Speisereste dürfen bereits ab dem 28. August nicht mehr verfüttert werden.
Einstiegsregelungen als Übergang
Wer als Landwirt von anderen Erzeugern Getreide bezieht, muss klare Regeln beachten: Wie üblich muss der Transfer durch einen Lieferschein belegt sein. Es genügt, wenn der Abnehmer die Futtermittel kontrolliert und im entsprechenden Prüfplan vermerkt.
Bis einschließlich August können Landwirte im QS-System unter erleichterten Einstiegsbedingungen starten. Hierzu zählt die 10-Prozent-Regelung: In Erzeugergemeinschaften, Schlachterbertrieben oder Vermarktungsorganisationen zusammengeschlossene Landwirte werden nicht alle sofort kontrolliert. Es werden lediglich 10 Prozent der Mitglieder im Laufe des Jahres durch die QS GmbH auditiert, aber alle dürfen QS-Ware liefern.