Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2003 Rezeptur von Pflanzenschutzmitteln ist geschützt

Rezeptur von Pflanzenschutzmitteln ist geschützt

Braunschweig, 5. September 2003. Das Braunschweiger Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird keine Liste mit Pflanzenschutzmitteln publizieren, die Nonylphenolethoxylate (NPE) enthalten. Greenpeace hatte von der Behörde die Veröffentlichung gefordert und nach deren Weigerung eine Klage eingereicht. 

Weitreichende deutsche Regelung
Das BVL beruft sich auf das Umweltinformationsgesetz: Demnach ist es verboten, Behörden-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu publizieren. Genauer betrachtet verfolgen das BVL und Greenpeace das gleiche Ziel: Beide wollen Pestizide mit NPE vom Markt nehmen. Das Bundesamt hat sich nach eigener Aussage mit der Industrie bereits darauf geeinigt, die Stoffgruppe spätestens bis zum übernächsten Jahr komplett auszutauschen.

NPE sind im menschlichen Körper schlecht abbaubar und können das Immunsystem schwächen. Auf europäischer Ebene schreibt eine Richtlinie vor, keine NPE-haltigen  Produkte mehr zuzulassen und die Stoffe aus bestehenden Rezepturen zu entfernen. Die Richtlinie sieht jedoch einen Bestandsschutz für einzelne Pestizide vor. Der vom BVL für Deutschland  ausgehandelte totale Verzicht ab 2005 geht darüber deutlich hinaus.

 

Aus für zahlreiche Pflanzenschutzmittel

Brüssel, 17. Juli 2003. Die Europäische Union will zahlreiche Pflanzenschutzmittel vom Markt nehmen. Bis zum Jahresende sind 110 Pestizide betroffen.
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