Rezeptur von Pflanzenschutzmitteln ist geschützt
Weitreichende deutsche Regelung
Das BVL beruft sich auf das Umweltinformationsgesetz: Demnach ist es verboten, Behörden-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu publizieren. Genauer betrachtet verfolgen das BVL und Greenpeace das gleiche Ziel: Beide wollen Pestizide mit NPE vom Markt nehmen. Das Bundesamt hat sich nach eigener Aussage mit der Industrie bereits darauf geeinigt, die Stoffgruppe spätestens bis zum übernächsten Jahr komplett auszutauschen.
NPE sind im menschlichen Körper schlecht abbaubar und können das Immunsystem schwächen. Auf europäischer Ebene schreibt eine Richtlinie vor, keine NPE-haltigen Produkte mehr zuzulassen und die Stoffe aus bestehenden Rezepturen zu entfernen. Die Richtlinie sieht jedoch einen Bestandsschutz für einzelne Pestizide vor. Der vom BVL für Deutschland ausgehandelte totale Verzicht ab 2005 geht darüber deutlich hinaus.