Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2003 Düngemittelrecht wird gestrafft

Düngemittelrecht wird gestrafft

Straßburg, 8 September 2003. Der Weg zu einem neuen EU-Düngemittelrecht ist nur noch eine Formsache. In Straßburg billigte das EU-Parlament vergangene Woche die Vorschläge des EU-Ministerrates. Damit das neue Gesetz in Kraft treten kann,  müssen Rats- und Parlamentspräsident das Regelwerk noch unterzeichnen.

Cadmium-Grenzwerte noch offen
Bislang war das Düngemittelrecht der Europäischen Union durch rund 20 Richtlinien geregelt. Künftig werden die Vorschriften in einer Verordnung zusammengefasst. Im Unterschied zu den Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen,  sind EU-Verordnungen in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. In einem nächsten Schritt sollen Cadmium-Höchstwerte für Phosphatdünger festgelegt werden. Die Kommission hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem innerhalb der nächsten 15 Jahre der Cadmiumgehalt schrittweise auf 20 mg je kg Phosphat beschränkt werden soll. Sonderregelungen gibt es für Österreich, Schweden und Finnland: Diese Staaten hatten bereits beim Eintritt in die EU eigene Cadmium-Grenzwerte und dürfen daran festhalten.

 

 

Aus für zahlreiche Pflanzenschutzmittel

Brüssel, 17. Juli 2003. Die Europäische Union will zahlreiche Pflanzenschutzmittel vom Markt nehmen. Bis zum Jahresende sind 110 Pestizide betroffen.
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