Düngemittelrecht wird gestrafft
Cadmium-Grenzwerte noch offen
Bislang war das Düngemittelrecht der Europäischen Union durch rund 20 Richtlinien geregelt. Künftig werden die Vorschriften in einer Verordnung zusammengefasst. Im Unterschied zu den Richtlinien, die von den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden müssen, sind EU-Verordnungen in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. In einem nächsten Schritt sollen Cadmium-Höchstwerte für Phosphatdünger festgelegt werden. Die Kommission hat einen Entwurf vorgelegt, nach dem innerhalb der nächsten 15 Jahre der Cadmiumgehalt schrittweise auf 20 mg je kg Phosphat beschränkt werden soll. Sonderregelungen gibt es für Österreich, Schweden und Finnland: Diese Staaten hatten bereits beim Eintritt in die EU eigene Cadmium-Grenzwerte und dürfen daran festhalten.