Saisonarbeitskräfte: Sonderregelungen verlängert
Berlin, 24. Oktober 2003. Die Ausnahmeregelung für osteuropäische Saisonarbeitskräfte bleiben laut dem deutschen Bauernverband (DBV) erhalten. Der DBV und der Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Mehr Möglichkeiten
Das gegenwärtige Reglement gilt weiter bis Ende 2005 und wird teilweise noch ausgedehnt. In bestimmten Fällen dürfen zukünftig mehr als vier Arbeitnehmer aus Osteuropa angeworben werden. Vorrausetzungen sind, dass keine passenden deutschen Kräfte verfügbar sind und die anwerbenden Betriebe personalintensiv arbeiten. Typische Beispiele hierfür sind Biohöfe in der Umstellungsphase oder landwirtschaftliche Betriebe, die in den Anbau von Sonderkulturen einsteigen oder deren Fläche ausweiten wollen.
Der DBV unterstreicht in seiner Meldung dennoch die Verantwortung der landwirtschaftlichen Betrieben: Sie müssten gemeinsam mit den Arbeitsämtern alle Anstrengungen unternehmen, um inländische Arbeitnehmer zu vermitteln.