Endspurt für Agrardieselvergütung
Bonn, 14. November 2002: Anträge auf Vergütung von Agrardiesel für das Jahr 2002 müssen bis 31. Dezember eingereicht werden. Ab dem laufenden Jahr gelten, wie der Rheinische Landwirtschaftsverband (RLV) in Bonn mitteilt, andere Bestimmungen.
Hauptzollamt zuständig
Die neuen Regeln sehen vor, dass den Landwirten die Differenz zwischen der Mineralölsteuer und einem im Agrardieselgesetz festgeschriebenen Steuersatz erstattet wird. Derzeit sind das 25,56 Euro-Cent pro Liter Diesel. Der so begünstigte Treibstoff darf nur in Maschinen verwendet werden, die lediglich in geringem Umfang das öffentliche Straßennetz beanspruchen. Landwirte müssen ihre Anträge an das für ihren jeweiligen Bezirk zuständige Hauptzollamt richten.