Gentechnik-Gesetz auf dem Weg
Künast betont Wahlfreiheit
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast äußerte sich zufrieden über den Kompromiss. Neben dem früheren Gesetzesziel, den Anbau von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) zu fördern, werden nun auch die Koexistenz mit anderen Produktionsformen und die damit entstehende Fürsorgepflicht explizit genannt. Wer einen Schaden verursacht, wird zivilrechtlich haftbar gemacht. Wesentliche Beeinträchtigungen sind demnach, wenn ein Erzeuger seine Produkte nicht mehr als GVO-frei deklarieren kann, weil sie von ihm unbeabsichtigt durch gentechnisch veränderte Organismen überlagert werden. Ein Standortregister soll Landwirte flurstückgenau darüber informieren, wo GVO angebaut werden. Ministerin Künast betont die Vorteile für Verbraucher und Erzeuger: Durch das Vorhaben sei deren jeweilige Wahlfreiheit gesichert.