Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2004 Gentechnik-Gesetz auf dem Weg

Gentechnik-Gesetz auf dem Weg

Berlin, 12. Januar 2004. Nach einem Bericht der "Berliner Zeitung" hat sich die Bundesregierung auf den Entwurf eines Gentechnik-Gesetzes geeinigt. Wenn das Kabinett zustimmt, könnte das Regelwerk noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Das Gesetz muss zuvor Bundestag und Länderkammer passieren.

Künast betont Wahlfreiheit
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast äußerte sich zufrieden über den Kompromiss. Neben dem früheren Gesetzesziel, den Anbau von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) zu fördern, werden nun auch die Koexistenz mit anderen Produktionsformen und die damit entstehende Fürsorgepflicht explizit genannt. Wer einen Schaden verursacht, wird zivilrechtlich haftbar gemacht. Wesentliche Beeinträchtigungen sind demnach, wenn ein Erzeuger seine Produkte nicht mehr als GVO-frei deklarieren kann, weil sie von ihm unbeabsichtigt durch gentechnisch veränderte Organismen überlagert werden. Ein Standortregister soll Landwirte flurstückgenau darüber informieren, wo GVO angebaut werden. Ministerin Künast betont die Vorteile für Verbraucher und Erzeuger: Durch das Vorhaben sei deren jeweilige Wahlfreiheit gesichert.

 

 

Warenkette zum Diskurs „Grüne Gentechnik":

Die Warenkette „vom Acker bis zum Teller" hält eine Koexistenz von Produktionsverfahren mit und ohne Gentechnik für möglich und notwendig. Das Miteinander und die gegenseitige Ergänzung dieser verschiedenen Systeme garantieren die vom Verbraucher gewünschte Vielfalt der Produkte.
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