Futterproduktion auf stillgelegten Flächen
Brüssel, 18. Juni 2004. Stillgelegte landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen für Futterzwecke genutzt werden. Die EU-Kommission gab den Mitgliedsstaaten vor wenigen Tagen hierfür grünes Licht. Nach den Erfahrungen mit der Dürre im vergangenen Jahr soll dadurch Versorgungsengpässen vorgebeugt werden
Verkauf der Erzeugnisse verboten
Wichtig ist, dass die auf den betroffenen Flächen geernteten Erzeugnisse nicht verkauft werden oder für sie Trockenfutter-Beihilfe gezahlt wird. Die EU-Kommission gibt die stillgelegten Areale nicht nur für den Futteranbau frei: Es darf dort auch Borkenkäfer-Holz gelagert werden. Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit des Jahres 2004 sind mittlerweile erhebliche Waldbestände von dem Forstschädling befallen und müssen eingeschlagen werden. Dadurch sind die bestehenden Lagerkapazitäten für Holz mittlerweile weitegehend erschöpft.
Einige deutsche Bundesländer hatten der EU-Entscheidung bereits vorgegriffen und den Landwirten Flächen für die Futterproduktion frei gegeben.