Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2004 Tierische Lebensmittel: Private Einfuhr neu geregelt

Tierische Lebensmittel: Private Einfuhr neu geregelt

Berlin, 18. Juni 2004. Wer für den persönlichen Konsum Nahrungsmittel einführt, muss jetzt verschärfte Regeln beachten. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz Ernährung und Landwirtschaft weist auf die neuen EU-Vorschriften hin: Milch, Fleisch und daraus hergestellte Produkte dürfen demnach auch nicht mehr als persönlicher Reiseproviant aus Drittländern in die EU eingeführt werden. Die Gemeinschaft will damit verhindern, dass Tierseuchen eingeschleppt werden

Tierische Lebensmittel (Bild: Photocase.de)
Tierische Lebensmittel (Bild: Photocase.de)
Kein EU-Recht ohne Ausnahme

Nach dem neuen Reglement unterliegen nicht kommerziell eingeführte Produkte tierischen Ursprungs somit den gleichen Anforderungen wie kommerzielle Importe. Die Ursprungsländer müssen als Herkunftsland von der EU zugelassen sein und es müssen die gemeinschaftsrechtlich festgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorliegen. Darüber hinaus darf die Ware nur über Zollstellen eingeführt werden, denen eine veterinärrechtlich vorgeschriebene Grenzkontrolle zugeordnet ist.

Das veränderte Regelwerk hat einige Ausnahmen: So sind beispielsweise für den persönlichen Verbrauch bestimmte tierische Nahrungsmittel aus Norwegen, Andorra und San Martino nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Säuglingsnahrung und medizinisch notwendige Spezialnahrung – allerdings nur in einer für eine Person üblichen Menge. Milchprodukte und Fleischwaren aus der Schweiz, Lichtenstein, Grönland, Island und von den Färöer Inseln werden bis zu einer Obergrenze von 5 Kilogramm generell nicht überprüft: In diesen Staaten sind die seuchenhygienischen Vorschriften mit jenen in der EU kompatibel.

 

 

Milchprämie wird ergänzt

Berlin, 1. März 2004. Die Ergänzungszahlungen für die Milchquote werden erhöht. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) in Berlin mitteilte, tritt die Regelung am 1. März in Kraft. Damit wird das europäische Milchprämien-Reglement in nationales Recht umgesetzt .
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