Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2004 Flächenstilllegung 2005 aktualisiert

Flächenstilllegung 2005 aktualisiert

Berlin, den 10. August 2004:

  Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft  (BMVEL)hat jetzt die regionalen Sätze für die obligatorische Flächenstilllegung veröffentlicht.  Die Werte schwanken zwischen 7,57 Prozent für Niedersachsen und Bremen sowie 9 Prozent für Thüringen.


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Die Prämie für die Flächenstilllegung berechnet sich aus mehreren Faktoren. Grundlage ist das deutsche Entkopplungsmodell: Von den Landwirten für 2005 angemeldete Flächen werden mit dem jeweiligen regionalen Stilllegungssatz multipliziert. Es wird prinzipiell die gesamte Ackerfläche eines Betriebes einbezogen. Das BMVEL weist ausdrücklich darauf hin, dass hierzu auch Flächen zählen, auf denen Zuckerrüben, Kartoffeln, Obst, Gemüse oder Ackerfutter angebaut werden. Ausgeschlossen sind dagegen jene Areale, die 2003 für Dauergrünland, nicht landwirtschaftliche Zwecke oder Dauerkulturen genutzt wurden.


 

 

Futterproduktion auf stillgelegten Flächen

Brüssel, 18. Juni 2004. Stillgelegte landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen für Futterzwecke genutzt werden. Die EU-Kommission gab den Mitgliedsstaaten vor wenigen Tagen hierfür grünes Licht. Nach den Erfahrungen mit der Dürre im vergangenen Jahr soll dadurch Versorgungsengpässen vorgebeugt werden
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