Übergangsregelung für die Sonderprämie
Voraussetzung für die Übergangsregelung ist, dass die männlichen Rinder noch im Jahr 2004 prämienfähig gewesen sind. Dies wird abweichend vom sonst geltenden Gewichtskriterium (Schlachtkörpergewicht) anhand eines Alterskriteriums festgestellt. Die Tiere müssen bereits am 31. Dezember 2004 älter als neun Monate gewesen sein. Außerdem müssen die Anträge bis zum 15. März 2005 eingereicht werden, so das Bundesministerium.