Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2004 Übergangsregelung für die Sonderprämie

Übergangsregelung für die Sonderprämie


Durch die Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung wurde eine europäische Regelung umgesetzt, durch die mögliche Störungen des Rindfleischmarkts aufgrund der Entkopplung der Tierprämien zum 1. Januar 2005 vermieden werden sollen. Die Übergangsmaßnahme setzt jedoch voraus, dass die Landwirte die Regelung verantwortlich nutzen und in diesem Zeitraum ausschließlich schlachtreife Tiere zur Schlachtung bringen, so das BMVEL. Die Erzeuger erhalten auf Antrag eine Sonderprämie (210 Euro), zusätzlich gegebenenfalls eine Extensivierungsprämie. Der nationale Plafonds bei der Sonderprämie für männliche Rinder von 1.782.200 Tieren bleibt nach Mitteilung des Ministeriums jedoch unverändert. Die Übergangsregelung gilt nicht für die Schlachtprämie.

Voraussetzung für die Übergangsregelung ist, dass die männlichen Rinder noch im Jahr 2004 prämienfähig gewesen sind. Dies wird abweichend vom sonst geltenden Gewichtskriterium (Schlachtkörpergewicht) anhand eines Alterskriteriums festgestellt. Die Tiere müssen bereits am 31. Dezember 2004 älter als neun Monate gewesen sein. Außerdem müssen die Anträge bis zum 15. März 2005 eingereicht werden, so das Bundesministerium.

 

 

Biodiesel ist Kraftstoff mit Zukunft

Berlin, 29. November 2004. Biokraftstoffe sind ein weiteres Standbein für die deutsche Landwirtschaft. Diese Meinung unterstrich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, beim Kongress „Kraftstoffe der Zukunft“. Bei der Innovationsentwicklung kann die Landwirtschaft als Rohstofflieferant eine entscheidende Rolle spielen und beweisen, wie flexibel und leistungsfähig sie ist.
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