Teilerfolg bei Besteuerung von Biokraftstoffen
Berlin, 15. März 2006. Äußerst zwiespältig bewertet die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) die Zustimmung des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes.
Entgegen den ersten Plänen beinhaltet der jetzige Entwurf für die Landwirtschaft ein deutlich positiveres Szenario, so die UFOP. Die Verwendung von reinen Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft bleibt damit wie bisher von der Steuer befreit. Das Bundeskabinett habe damit den auch von der UFOP geäußerten Argumenten für eine Fortsetzung der Steuerbefreiung für die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe Rechnung getragen. Eine solche Regelung sei für den Bereich des Transportgewerbes, das in nicht unerheblichem Maß auf Biodiesel und reines Pflanzenöl umgestellt hat, im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Im Gegensatz zu dem aus landwirtschaftlicher Sicht erfreulichen Teilerfolg, steht für die UFOP die noch immer unbefriedigende Situation bezüglich der Höhe der Teilbesteuerung. Der Gesetzentwurf bleibt bei den bereits bekannten Steuersätzen ab 1. August 2006 in Höhe von 10 Cent/Liter für reinen Biodiesel, 15 Cent/Liter für Mischungen und 15 Cent/Liter für Pflanzenölkraftstoffe. Die Sätze stellten den Einsatz sowohl im Pkw- als auch im Nutzfahrzeugbereich dar. Auch die Beimischung zum Dieselkraftstoff, die gemäß Koalitionsvertrag in Zukunft gesetzlich forciert werden soll, würde erheblich belastet. Die vorgeschlagenen Steuersätze sollten nach dem Willen der UFOP eingehend geprüft werden. Die Biokraftstoffbranche wartet jetzt auf Einzelheiten über die ab 1. Januar 2007 geplante Pflichtbeimischung. Dabei sei im Interesse des Vertrauensschutzes für die bisher getätigten Investitionen klarzustellen, dass die Steuerbegünstigung für Reinkraftstoffe fortgeführt wird, so die UFOP.
Im Gegensatz zu dem aus landwirtschaftlicher Sicht erfreulichen Teilerfolg, steht für die UFOP die noch immer unbefriedigende Situation bezüglich der Höhe der Teilbesteuerung. Der Gesetzentwurf bleibt bei den bereits bekannten Steuersätzen ab 1. August 2006 in Höhe von 10 Cent/Liter für reinen Biodiesel, 15 Cent/Liter für Mischungen und 15 Cent/Liter für Pflanzenölkraftstoffe. Die Sätze stellten den Einsatz sowohl im Pkw- als auch im Nutzfahrzeugbereich dar. Auch die Beimischung zum Dieselkraftstoff, die gemäß Koalitionsvertrag in Zukunft gesetzlich forciert werden soll, würde erheblich belastet. Die vorgeschlagenen Steuersätze sollten nach dem Willen der UFOP eingehend geprüft werden. Die Biokraftstoffbranche wartet jetzt auf Einzelheiten über die ab 1. Januar 2007 geplante Pflichtbeimischung. Dabei sei im Interesse des Vertrauensschutzes für die bisher getätigten Investitionen klarzustellen, dass die Steuerbegünstigung für Reinkraftstoffe fortgeführt wird, so die UFOP.