Transparenz bei staatlichen Fördermitteln
Darauf verwies der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born. Unter anderem würden sie von der EU-Kommission und national im Agrarbericht veröffentlicht. Mit der EU-Agrarreform 2003 wurden die Ausgleichszahlungen von der Produktion entkoppelt und mit Umwelt- und Tierschutzauflagen verknüpft bis zum Jahr 2013 den Landwirten von der Politik verbindlich zugesagt.
Eine namensbezogene Offenlegung über die Höhe der pro Betrieb bezogenen Finanzhilfen von EU, Bund und Ländern wäre auch in Deutschland möglich, so Dr. Born weiter, wenn dies gleichermaßen für alle Wirtschaftsgruppen, Unternehmen, Kommunen und Nicht-Regierungs-Orgnisationen (NGO’s) gelten würde. Eine „Lex Landwirtschaft“, also eine nur für die Landwirte geltende Transparenz, lehnt der DBV entschieden ab. Die Transparenzoffensive der EU-Kommissare Mariann Fischer Boel und Siim Kallas fuße auf einer Tradition in einigen EU-Ländern, wo Daten über Einkommen, Steuern oder Fördermittel personen- oder unternehmensbezogen öffentlich bekannt gemacht würden. In Deutschland gebe es bisher keine Veröffentlichungspflicht für solche Daten beim Bezug von staatlichen Fördergeldern.