Hilfsmaßnahmen für dürregeschädigte Betriebe
Der Bauernverband geht davon aus, dass der Antrag auf bundesweite Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen von der EU-Kommission kurzfristig positiv entschieden wird. Auf vielen Wiesen und Weiden wachse kein Futter mehr. Im nächsten Schritt müsse ein Maßnahmenbündel für die unter der Dürre leidenden landwirtschaftlichen Betriebe umgesetzt werden. Konkret schlug der DBV vor, steuerliche Maßnahmen nach dem so genannten Rahmenkatalog des Bundesfinanzministeriums zu gewähren. Generell sollten auch die EU-Betriebsprämien zum frühest möglichen Zeitpunkt im Dezember ausgezahlt werden. Bei großen Dürreschäden sollten auch Abschlagszahlungen im September oder Oktober erfolgen, um Liquiditätsengpässe zu verhindern. Auch die Zahlung für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulage seien möglichst frühzeitig oder in Form von Abschlägen auszuzahlen. Darüber hinaus bat der DBV, den betroffenen Landwirten die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Sozialversicherung zu stunden und in den neuen Bundesländern den Pachtzins für die von der BVVG verwalteten Flächen zu stunden bzw. vorübergehend herabzusetzen. Besonders für die neuen Bundesländer wäre es hilfreich, unbürokratisch Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer durch die Bundesagentur für Arbeit zu gewährleisten.