Freigaben für Biodiesel bleiben bestehen
Richtig sei vielmehr, dass Altfahrzeuge mit Biodieselfreigabe auch weiterhin den alternativen Kraftstoff tanken dürfen. Lediglich für Neufahrzeuge, die jetzt mit so genannten selbst regenerierenden Partikelfiltern ausgestattet werden, könnten aus technischen Gründen keine Freigaben mehr erteilt werden.
Hintergrund sei dabei nicht mangelnde Qualität des Biodiesels, sondern sein unterschiedliches Einspritzverhalten im Vergleich zu normalem Dieselkraftstoff. So komme es bei der für die Regeneration des Partikelfilters erforderlichen Nacheinspritzung mit Biodiesel zu einer beschleunigten Motorölverdünnung. Aus diesem Grund weist UFOP ausdrücklich darauf hin, PKW mit selbst regenerierenden Dieselpartikelfiltersystemen nicht mit Biodiesel zu betanken.
In der Presse waren Fahrzeughersteller zitiert worden, die schwankende Biodieselqualitäten beklagten. In diesem Zusammenhang empfiehlt UFOP, ausschließlich Biodiesel an Tankstellen zu tanken, die sich dem Qualitätssicherungssystem der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM) angeschlossen haben. Erkennbar seien die etwa 1.300 Qualitätstankstellen an dem tropfenförmigen Zeichen der AGQM auf der Zapfsäule.