Europäische Kommission berät über Abschaffung der Stilllegungspflicht
Dies könne ein wichtiger Beitrag zu einer Vereinfachung der EU-Agrarpolitik sein, der im Zuge des so genannten „Health Check“ in den Jahren 2008/09 ansteht, so die Agrarkommissarin. Diese Ankündigung wurde vom Deutschen Bauernverband (DBV) grundsätzlich positiv aufgenommen. In den vergangenen Jahren sei eine marktentlastende Wirkung der Stilllegung immer weniger spürbar geworden. Auch ein von der EU-Kommission vorgelegter Aktionsplan zur „technischen Vereinfachung“ mit insgesamt 20 Maßnahmen begrüßte der DBV. Darin sind unter anderem Vereinfachungen bei der Förderfähigkeit von Landschaftselementen, bei der Energiepflanzprämie sowie bei witterungsbedingten Ausnahmen vom Verwertungsverbot des Aufwuchses von Stilllegungsflächen vorgesehen.
In diesem Zusammenhang verwies der Stellvertretende Generalsekretär des DBV, Adalbert Kienle, auf das vom Bauernverband erstellte „Schwarzbuch Bürokratieabbau“ mit umfangreichen Vorschlägen zur Entschlackung der EU-Agrarförderung und zur Erleichterung von Kontrollen, die deutlich über die bisherigen Vorschläge der EU hinausgehen. Grundlage hierfür sei eine Aktion des Bauernverbandes mit 1.300 Einsendungen von deutschen Landwirten und Ausschüssen aus Berufsstand und Fachverbänden gewesen. Ein wirklicher Erfolg beim Bürokratieabbau setze zweierlei voraus, so Kienle: Alle Ebenen - EU, Nationalstaaten und Verwaltungen - müssten sich zu konkreten Schritten verpflichten. Wichtig sei, sich vorrangig in den betroffenen Personenkreis, nämlich die Landwirte, hineinzuversetzen. Vor allem bei Cross Compliance müssten sich Politik und Verwaltung nachdrücklich bemühen, dass dieses Instrumentarium drastisch vereinfacht werde und so bei den Landwirten mehr Akzeptanz finde, bekräftigte Kienle. Dringenden Handlungsbedarf sehe man neben Cross Compliance Kontrollen im Wegfall der Genehmigungen von Obst, Gemüse, Speisekartoffeln (OGS) sowie deutlichen Vereinfachungen bei der Registrierung und Kennzeichnung von Tieren.
Die Verbände kündigten an, in die parlamentarischen Beratungen über das Biokraftstoffquotengesetz ihre Vorschläge unter anderem zur Anhebung der Pflichtquoten auf (heizwertbezogen) 10 % und zur Begrenzung des Steuersatzes auf Biodiesel und Pflanzenöl auf maximal 21 Cent pro Liter ab 2009 einzubringen. Strikt einzuhalten seien die geltenden Kraftstoffqualitätsnormen bzw. Definitionen von Biokraftstoffen.