Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2006 Keine unverhältnismäßige Verschärfung beim Grundwasserschutz

Keine unverhältnismäßige Verschärfung beim Grundwasserschutz

Berlin, 26. Oktober 2006. Der Deutsche Bauernverband (DBV) erkennt die im Rahmen des europäischen Vermittlungsverfahrens zur Grundwasserrichtlinie erreichten Verbesserungen an.

Unverzichtbar - Sauberes Wasser
Unverzichtbar - Sauberes Wasser

Eine unverhältnismäßige Verschärfung der bereits sehr ambitionierten Gewässerpolitik der EU konnte in den Verhandlungen zwischen Umweltministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission verhindert werden. Zwar gelte weiterhin der sehr weitgehende Ansatz des flächendeckenden Grundwasserschutzes auf dem Niveau des Trinkwasserschutzes. Jedoch wurde das vom EU-Parlament geforderte absolute Verschlechterungsverbot für Grundwasser gestrichen. Ebenso wurde eine weitere flächendeckende Verschärfung des Qualitätsziels für Nitrat im Grundwasser um weitere 25 % über den strengen Trinkwassergrenzwert hinaus durch einen Verweis zur Nitratrichtlinie verhindert. Wichtig sei aus Sicht des DBV zudem die Möglichkeit, für die Zielerreichung der Grundwasserrichtlinie vertragliche und kooperative Maßnahmen anstelle von gesetzlichen Vorgaben nutzen zu können.

Die noch unveröffentlichte Richtlinie stellt trotzdem für die Landwirtschaft eine große Bürde dar, so der DBV, da auch für Gebiete in denen kein Trinkwasser gefördert wird, ein flächendeckender Grundwasserschutz auf Trinkwasserniveau festgeschrieben wurde. Dies könne vielfach Bewirtschaftungseinschränkungen zur Folge haben, die zu Einkommensverlusten in der Landwirtschaft führen. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft fordert der Verband, den in der Richtlinie vorgesehenen finanziellen Ausgleich für derartige Einschränkungen im vollen Umfang zu nutzen. Der DBV kritisierte zudem, dass es nicht gelungen sei, europaeinheitliche Grenzwerte für alle grundwasserrelevanten Stoffe festzulegen. Europaweiter Grundwasserschutz beschränke sich nicht nur auf Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Dieses Vorgehen führe zu einer umweltpolitisch fragwürdigen Einengung des Gewässerschutzes und zu einer ungerechtfertigten Fokussierung auf die Landwirtschaft.

 

 

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