Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2006 Klarheit über weitere Flächenprivatisierung in Ostdeutschland

Klarheit über weitere Flächenprivatisierung in Ostdeutschland

Berlin 24. November 2006. Über die künftige Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen durch die Bodenverwertungs- und VerwaltungsGmbH (BVVG) ab dem 01.01.2007 besteht nunmehr Klarheit.

Agrarfläche
Agrarfläche

Ein entsprechendes Konzept, vorgelegt von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesministerien, der BVVG und den neuen Ländern, ist von den zuständigen Staatssekretären im Finanz- und Landwirtschaftsministerium sowie der Landwirtschaftsressorts der neuen Länder unterzeichnet worden. Die agrarstrukturellen Belange der neuen Länder würden dabei in besonderem Maße berücksichtigt, so die Staatssekretäre. Für die betroffenen Betriebe bestehe nun Planungs- und Rechtssicherheit in einer für die Zukunft vieler Unternehmen wichtigen Frage.

Das Konzept stelle sicher, dass sich Flächenverluste für die am stärksten betroffenen Betriebe in verkraftbaren Grenzen halten werden. Gleichzeitig werde die bisherige Privatisierungspolitik fortgeschrieben. Ein wichtiger Punkt sei die Begrenzung der Jahresverkaufsziele der BVVG bei Verkäufen zum Verkehrswert auf etwa 25.000 ha. Es ergebe sich daraus ein Privatisierungszeitraum bis etwa zum Jahr 2020. Eine Überhitzung der Bodenmärkte und zu starker Kaufdruck für die kaufwilligen Betriebe würden damit vermieden. Investitionsspielräume würden geschont, und die langfristige Planung der Betriebe werde erleichtert. Ausschreibungen sollen künftig grundsätzlich alternativ zum Kauf oder zur Pacht erfolgen. Nach dem Willen der Staatssekretäre sollen die zur Ausschreibung vorgesehenen Lose nach Möglichkeit eine Größe von 50 ha nicht überschreiten. Einzelbetriebliche Schutzkomponenten sollen einem Existenz gefährdenden Betriebsflächenverlust entgegenwirken. Könne der bisherige Pächter glaubhaft darlegen, dass eine weitere langfristige Pacht zur Fortführung des Betriebs unabdingbar ist, soll er – soweit erforderlich – von der BVVG einen neuen Pachtvertrag über eine Laufzeit von bis zu neun Jahren ohne vorherige Ausschreibung erhalten können. Davon wird in der Regel ausgegangen, wenn der Pächter infolge von Verkäufen oder Verpachtungen seitens der BVVG an Dritte jeweils innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren mindestens 20 % der Gesamtbetriebsfläche aus der Bewirtschaftung verloren hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können Pächter Flächen ausnahmsweise auch ohne Ausschreibung direkt kaufen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen sollen Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen pro Jahr 2.000 ha im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angeboten werden.

 

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