EU-Kommission lenkt bei nationalen Agrarbeihilfen ein
Nach neuester Vorordnung der EU-Kommission für Beihilfen im Agrarsektor wurden die bisher geltenden Regeln in weiten Teilen verlängert. Damit könne unter anderem die Centrale Marketinggesellschaft der Agrarwirtschaft (CMA) weiterhin für Fleisch, Milch oder Getreide werben. Für weiterverarbeitete Güter wie Bier, Würste oder Backwaren, die so genannte zweite Verarbeitungsstufe, ist der DBV zuversichtlich, dass die hierfür zuständige Generaldirektion Wettbewerb eine vergleichbare Regelung findet.
Ursprünglich wollte die Europäische Kommission die Werbung für alle Produkte stark einschränken und die Ausgaben dafür auf die erlaubten staatlichen Zuschüsse für Landwirte anrechnen. Diese Pläne waren vom DBV und von den Landwirtschaftsministerien in Bund und Ländern sowie von vielen anderen EU-Staaten scharf zurückgewiesen worden.