Dramatische Unterkompensation bei Biodiesel
Um eine als Überkompensation bezeichnete übermäßige steuerliche Förderung von Biodiesel zu vermeiden, wurde im Sommer 2006 eine stufenweise ansteigende Besteuerung von reinem Biodiesel beschlossen. Im Gesetz wurde jedoch eine Regelung für den Fall einer Unterkompensation nicht berücksichtigt, so UFOP. Fallende Dieselpreise und steigende Rohstoffkosten für die Biodieselproduktion haben in den vergangenen Monaten jedoch genau dazu geführt. UFOP hat jetzt den Bericht zur Steuerbegünstigung fortgeführt und kommt zudem alarmierenden Ergebnis, dass bereits jetzt eine Unterkompensation von 8 Cent vorliegt. Mit der nächsten Steuerstufe zum 1. Januar 2008 werde dieser Wettbewerbsnachteil für reinen Biodiesel sogar auf 14 Cent ansteigen.
Laut UFOP findet derzeit für 2008 praktisch kein Vorkontrakthandel für die Vermarktung von Biodieselreinkraftstoff statt. Ein Großteil der Biodieselproduktionsanlagen, die u. a. mit öffentlichen Investitionshilfen errichtet wurden, sei nicht ausgelastet. Bereits kurzfristig werde mit ersten Insolvenzen gerechnet. Aus dem Bericht leitet UFOP drei Forderungen ab. Zum einen müsse der erst für den Herbst 2007 vorgesehene Bericht der Bundesregierung vorgezogen und schon jetzt eine Korrektur der Steuerstaffel vorgenommen werden. Dies gelte auch für Pflanzenölkraftstoff. Zum anderen sollte die erst für 2009 beschlossene Quotenerhöhung über die Gesamtquote auf 2008 vorgezogen werden. Weiterhin müsse der Endsteuersatz für reinen Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff nochmals überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu zählten die Berücksichtigung des Energieunterschieds von 8 Cent je Liter, die Abschaffung der so genannten fiktiven Quote, die Schaffung eines Anreizelements für den Umstieg analog zu Erdgas sowie der Verzicht auf die Erhebung der Ökosteuer auf Biodiesel und Pflanzenöl in Höhe von 15 Cent je Liter.