Nachgerüstete Rußfilter auch mit Biodiesel
Darauf weisen die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V. (VDB) hin. Die führenden Hersteller von Nachrüstpartikelfiltern hätten ihre Rußfilter für den Betrieb mit Biodiesel freigegeben. Voraussetzung sei der Einsatz von normgerechtem Biodiesel nach DIN EN 14214. Es sei für den Betrieb mit Biodiesel also entscheidend, ob das Fahrzeug für Biodiesel freigegeben ist, so UFOP weiter. Das treffe auf derzeit mehr als 2 Mio. Pkw in Deutschland zu. Einer Nachrüstung und damit dem Weiterbetrieb mit Biodiesel stehe damit nichts im Wege.
Bei UFOP waren Hinweise eingegangen, wonach Werkstätten oder Fahrzeughändler informiert hätten, dass nach dem Einbau eines Nachrüstfilters ein Weiterbetrieb mit Biodiesel nicht möglich sei. Diese Aussage sei nicht nur technisch, sondern auch rechtlich unkorrekt. Der ADAC hätte dazu festgestellt, dass bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis für einen Nachrüst-Partikelfilter grundsätzlich sichergestellt sei, dass alle technischen und zulassungsrechtlichen Anforderungen eingehalten würden. Der Einbau eines für das jeweilige Fahrzeugmodell genehmigten Nachrüst-Partikelfilters berühre bestehende Gewährleistungs- oder Garantieansprüche gegen den Fahrzeughersteller nicht. UFOP merkt dazu an, dass die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt klargestellt hätten, dass anders lautende Garantiebedingungen von Fahrzeugherstellern mit der aktuellen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung nicht vereinbar seien.