Freigabe von stillgelegten Flächen zur Futternutzung
Berlin, 4. Mai 2007. Die Bundesländer können jetzt stillgelegte Flächen für die Futternutzung freigeben. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin und begrüßt, dass dadurch der durch anhaltende Trockenheit drohende Futtermittelmangel viehhaltender Betriebe wenigstens abgemildert werden kann.
Mit der Einigung zwischen Bund und Ländern auf einheitliche Verfahrensregelungen wird auf die Forderung des DBV nach einer Freigabe der Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futternutzung eingegangen. In einem Brief an das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Berufsvertretung darauf hingewiesen, dass die Futtergrundlage in vielen Betrieben bereits zu diesem frühen Zeitpunkt knapp werde. Selbst bei bestem Witterungsverlauf werde das entstandene Defizit beim Futteraufwuchs nur schwerlich auszugleichen sein.