Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2007 Getreide als Brennstoffe zulassen

Getreide als Brennstoffe zulassen

Berlin, 21. Juni 2007. Die beachtlichen Potenziale von Getreide als Brennstoff können beim weiteren Ausbau erneuerbarer Energien nicht außer Acht gelassen werden. Das forderten die Teilnehmer des von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) organisierten Fachseminars „Alternative Biobrennstoffe“  und legten Empfehlungen zur Änderung der geltenden Genehmigungspraxis vor.

Getreide
Getreide

Während Getreide in Biogasanlagen oder zur Herstellung von Bioethanol bereits in großem Stil für die Strom- und Kraftstoffproduktion genutzt werde, führe die Wärmeerzeugung durch genehmigungsrechtliche Auflagen noch immer ein Schattendasein. Dabei entstünden laut FNR in Deutschland jährlich allein rund 3 Mio. Tonnen an Minderpartien, die für die Wärmebereitstellung prädestiniert seien, weil ihnen die Verwertung in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie verwehrt bleibe.

Moderne Getreidekessel seien jetzt auch im kleinen Leistungsbereich in der Lage, Getreide ohne technische Probleme zu verbrennen. Dank intensiver Entwicklungsarbeiten in den vergangenen Jahren halten sie die heutigen Grenzwerte gemäß Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) auch ohne aufwändige Abgasnachbehandlung ein. Die Seminarteilnehmer waren sich einig, dass die aktuellen Vorschläge zur Novellierung der BImSchV in einigen Punkten zu weit gehen. Insbesondere die Vorstellungen über verschärfte Staubemissionen seien mit dem heutigen Stand der Technik nicht ohne Einsatz einer aufwändigen Abgasnachbehandlung einhaltbar. Diese Maßnahmen seien jedoch bei Kleinfeuerungsanlagen ökonomisch nicht vertretbar.

Um den Prozess der Aufnahme von Getreide als Regelbrennstoff in die BImSchV zu beschleunigen, schlägt die FNR vor, differenzierte Schadstoffgrenzwerte für Anlagen mit Getreide und nicht holzartigen Bioenergieträgern im Geltungsbereich der Verordnung leistungsabhängig zu gestalten und dabei die technischen Entwicklungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen und die Leistungsgrenze genehmigungspflichtiger Anlagen mit Getreide und Stroh von 100 kW auf 1 MW anzuheben und sie damit generell an die Leistungsgrenzen für die Genehmigungspflicht von Anlagen mit Holzbrennstoffen anzupassen. Mit diesen Vorschlägen könnten die rechtlichen Anforderungen an die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen verschärft werden, ohne die derzeitigen und künftigen technischen Möglichkeiten außer Acht zu lassen.

 

 

Pilotanlage für Biokraftstoffe der zweiten Generation eingeweiht

Karlsruhe, 20. Juni 2007. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), Dr. Peter Paziorek, hat am Forschungszentrum Karlsruhe die erste Ausbaustufe einer Bioliq®-Pilotanlage eingeweiht. Das neue Verfahren dient der Umwandlung von Stroh und Energiepflanzen in ein energiereiches flüssiges Gemisch (Slurry), das anschließend zu synthetischen BtL-Kraftstoffen weiterverarbeitet werden kann.
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