Ernährungsindustrie gegen Getreideverbrennung
Die Ernährungsindustrie spricht sich dafür aus, dass nur das Getreide, das qualitativ nicht als Lebens- oder Futtermittel geeignet sei, einer Verbrennung zugeführt werden sollte. Die BVE hat sich in diesem Sinne gegenüber dem Bundesumweltministerium geäußert, das im Rahmen der Novellierung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) in seinem Referentenentwurf vorgesehen hat, den Katalog biogener Brennstoffe, die in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen eingesetzt werden dürfen, unter anderem auch auf Getreideganzpflanzen und Getreidekörner sowie entsprechende Pellets auszudehnen. Die ebenfalls vorgesehene Erweiterung des Brennstoffkataloges auf biogene Reststoffe wie Getreideausputz oder Getreidespelzen wird von der Ernährungsindustrie aber mitgetragen, weil dies zur Entlastung in der angespannten Rohstoffsituation beitragen könne.