Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe in der Schweiz
Berlin, 5. Februar 2008. In der Schweiz werden ab Anfang Juli 2008 Biokraftstoffe von der Mineralölsteuer entweder ganz befreit oder begünstigt. Das berichtet die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Der schweizer Bundesrat habe aktuell den Beschluss gefasst Biogas, Bioethanol und Biodiesel ab dem 1. Juli von der Mineralölsteuer ganz zu befreien und für Erd- und Flüssiggas die Steuer zu reduzieren. Die Steuerbegünstigungen werden mit Umweltvorteilen begründet.
Biokraftstoffe trügen nicht nur dazu bei, den Ausstoß an fossilem CO2 im Straßenverkehr zu verringern, sondern ebenso die Feinstaub- und Ozonbelastung in der Luft zu senken. Laut eidgenössischem Finanzdepartement sei deshalb die Steuerbegünstigung bzw. Befreiung an ökologische und soziale Mindestanforderungen gekoppelt. Der Beschluss sehe vor, dass Biokraftstoffe und hier insbesondere aus Raps bzw. Zuckerrohr nur dann steuerbefreit werden könnten, sofern der Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz erbracht werde. Ausgenommen von dieser Regelung, d. h. keine Steuerentlastungen würden gewährt für Biokraftstoffe aus Palmöl, Sojaöl und Getreide.
Steuerbefreite Biokraftstoffe müssten darüber hinaus ebenso soziale Mindestanforderungen erfüllen wie z. B. die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Für Biodieselhersteller und -händler, die Biodiesel in der Schweiz absetzen wollen, werde dieser Vermarktungsweg somit zugleich zum Prüfstein für den erforderlichen Ökobilanznachweis. Als Voraussetzung für die Steuerbefreiung sei eine mindestens 40%ige CO2-Minderung im Vergleich zum Dieselkraftstoff nachzuweisen.