Förderung der Bioenergie mit Augenmaß
Das Erneuerbare Energien-Gesetz habe sich als wichtiges Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energie bewährt und müsse nun an die veränderten Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik und des Marktes angepasst werden. Der DBV fordert eine schnelle Umsetzung der Gesetzesnovelle, um Investitions- und Planungssicherheit sowie den Fortbestand vorhandener Biogasanlagen zu gewährleisten.
Nach Auffassung des Berufsstandes ermögliche der Gesetzesentwurf zum EEG zwar eine vernünftige Weiterentwicklung der Bioenergie. Allerdings müsse die Förderstrategie des Erneuerbare Energien-Gesetzes für Bioenergie grundsätzlich so angelegt sein, dass technischer Fortschritt und Effizienzsteigerung vorangetrieben werden. Dies gelte auch für bereits bestehende Anlagen, die jedoch aufgrund extrem veränderter Marktbedingungen zur Sicherung ihrer Existenz unterstützt werden müssten. Ferner müssten bisher ungenutzte Rohstoffpotenziale im Rahmen der Kreislaufwirtschaft noch stärker im neuen EEG verankert werden. Deshalb forderte der Bauernverband, in Biogasanlagen verstärkt landwirtschaftliche Reststoffe einzusetzen. Hierfür müsste die Positivliste für nachwachsende Rohstoffe und in Biogasanlagen verwertbarer Nebenprodukte überarbeitet werden.