Nachhaltigkeitsstandards für Biokraftstoffe in der Warteschleife
"Ich halte eine EU-einheitliche Regelung für sehr sinnvoll. Angesichts der Dringlichkeit des Problems muss jetzt allerdings sichergestellt werden, dass die geplante EU-Regelung genauso schnell in Kraft treten kann, wie das bei der nationalen Regelung der Fall wäre", erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel dazu.
Die Bundesregierung hatte im Dezember 2007 den Entwurf einer Nachhaltigkeitsverordnung beschlossen, die unter anderem die Einhaltung von Mindeststandards für den Anbau von Biomasse für Biokraftstoffe festlegt. Dies muss durch Zertifizierungssysteme nachgewiesen werden. Die Standards umfassen Anforderungen an die landwirtschaftliche Praxis, an die Treibhausgasbilanz von Biokraftstoffen sowie an den Schutz von Lebensräumen, beispielsweise von Urwäldern. Die Verordnung wurde anschließend, wie EU-rechtlich vorgeschrieben, der EU-Kommission zur Notifizierung zugeleitet, damit die Auswirkungen auf den Binnenmarkt geprüft werden können. Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass das Verfahren zunächst bis Dezember 2008 angehalten werde. "Deutschland gehört zu den Ländern, die seit Jahren den Einsatz von Bio-Energie fördern. Deshalb sehen wir uns jetzt auch in der Verantwortung, die Förderung so zu gestalten, dass der Biomasseanbau nicht zu neuen Umweltproblemen führt", betonte der Bundesumweltminister. Nachhaltigkeitskriterien, ob auf nationaler oder EU-Ebene, seien hierfür ein wesentlicher Beitrag.