Monitoring während Rapsaussaat geplant
Braunschweig, 15.07.2008. Anlässlich einer vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) durchgeführten Informationsveranstaltung zur Aufhebung des Ruhens der Zulassung von insektiziden Beizmitteln für Rapssaatgut hat der stellvertretende Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP), Dietmar Brauer, ein gemeinsames Monitoring „Bienen in der Rapsaussaat“ vorgeschlagen.
So solle den Imkern in Deutschland die Möglichkeit eingeräumt werden, sich auf landwirtschaftlichen Betrieben von der Qualität und Bienensicherheit der Rapsbeizung zu überzeugen.
Das BVL hatte am 25. Juni dieses Jahres die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Rapssaatgut mit Auflagen wieder in Kraft gesetzt. Dem vorausgegangen war ein massives Bienensterben Ende April und Anfang Mai in einigen Regionen Süddeutschlands. Da der Verdacht bestand, dass die Bienenverluste im Zusammenhang mit der Aussaat von Mais stehen, der mit Clothianidin behandelt war, ordnete das Bundesamt am 15. Mai das Ruhen der Zulassungen für insektizide Saatgutbehandlungsmittel an. Aus Vorsorgegründen erstreckte sich die Maßnahme nicht nur auf Maisbeizen, sondern auch auf Beizen zur Behandlung von Rapssamen. Da beim Rapssaatgut das als Ursache des Bienensterbens festgestellte Ausbreiten des Wirkstoffs in die Umgebung ausgeschlossen werden kann, habe das BVL die Behandlung von Rapssaatgut mit Insektiziden nun wieder zugelassen.
Der stellvertretende UFOP-Vorsitzende äußerte Verständnis für die Sorgen der Imker um ihre Bienen vor dem Hintergrund der außerordentlichen Schäden im Frühjahr 2008. „In dieser Situation möchten wir – die deutschen Rapszüchter – auf die Imker und die Bieneninstitute zugehen und diese über die Qualität und die Bienensicherheit des mit modernen Wirkstoffen gebeizten Rapssaatgutes am Praxisbeispiel der Rapsaussaat umfassend informieren“ so Brauer. Er lud die deutschen Imker dazu ein, den bereits viele Jahre geführten konstruktiven Dialog fortzusetzen und ein gemeinsames Monitoring durchzuführen.