Steuerliche Benachteiligung von Biodiesel wächst
Berlin, 29.08.2008. Der Wettbewerbsnachteil von Biodiesel gegenüber konventionellem Diesel hat sich nach Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) in den letzten Monaten nochmals deutlich vergrößert. In ihrem aktualisierten Bericht zur Steuerbegünstigung von Biodiesel als Reinkraftstoff ermittelte UFOP eine Unterkompensation für das erste Halbjahr 2008 in Höhe von minus 0,22 Euro je Liter. Im Vorjahreszeitraum betrug die Unterkompensation nur minus 0,03 Euro/l.
Die Unter- oder Überkompensation gibt an, wie stark Biodiesel gegenüber Diesel unter Berücksichtigung sämtlicher Produktionskosten und Steuern bevorteilt oder benachteiligt wird. Im Gegensatz zur Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums berücksichtigt die UFOP-Rechnung einen Kaufanreiz in Höhe von 0,05 Euro je Liter. Dieser Anreiz ist eine wesentliche Voraussetzung, um den Betrieb mit Biodiesel im Transportgewerbe beizubehalten. UFOP weist darauf hin, dass der Gesetzgeber bei anderen Kraftstoffalternativen wie z. B. Erdgas oder Flüssiggas bereits einen Kaufanreiz berücksichtigt und fordert das zuständige Ministerium auf, seine Berechnungen zur Überkompensationsprüfung vorzulegen, wie es die Verpflichtung des Energiesteuergesetzes vorsieht. Man sehe sich mit der eigenen Berechnung in der Forderung bestätigt, dass für das kommende Jahr die nächste Stufe der Steuererhöhung nicht nur für Biodiesel in Höhe von 6 Cent je Liter, sondern auch für Pflanzenöl in Höhe von 8 Cent/l ausgesetzt werden müsse, um den Bestand der deutschen Biodieselproduktion zu sichern.