Harmonisierter Pflanzenschutz in Europa
Berlin, 1.9.2008. In Europa gelten ab dem 1. September einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte an Pflanzenschutzmitteln in allen pflanzlichen Erzeugnissen. Darauf weist der Deutsche Bauernverband (DBV) hin.
Die bisher in jedem Mitgliedstaat unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalte gehören damit der Vergangenheit an. Im europäischen Binnenmarkt mit 27 Ländern bedeutet die Harmonisierung einen großen Fortschritt für den Gesundheitsschutz der Verbraucher und für gleiche Wettbewerbsbedingungen der Produzenten, so der DBV. Die fehlende Einheitlichkeit hatte in der Vergangenheit insbesondere bei Obst und Gemüse immer wieder zu öffentlichen Diskussionen wegen Überschreitungen von Rückstandshöchstmengen geführt.
Der Bauernverband warnte den Lebensmittelhandel davor, die Harmonisierung durch Schaffung eigener Grenzwerte zu gefährden. Bei den deutschen Bauern, vor allem bei den Obst- und Gemüseerzeugern, gab es in der Vergangenheit immer wieder großes Unverständnis, dass für bestimmte ausländische Erzeugnisse, die in Deutschland vermarktet wurden, andere Maßstäbe herangezogen wurden, als für die Produkte mit deutscher Herkunft. So konnten spanische, italienische oder Erzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Deutschland rechtmäßig exportiert werden, wenn eine sogenannte Allgemeinverfügung beantragt wurde. Solche Importe waren sogar möglich, wenn in Deutschland für die betreffenden Erzeugnisse strengere Rückstandshöchstmengen galten.