Brüssel für Ausbau erneuerbarer Energien
Mit der neuen EU-Richtlinie zu den erneuerbaren Energien wird der Beschluss des Europäischen Rates vom März 2007 umgesetzt, den Anteil erneuerbarer Energie am EU-Endenergieverbrauch von 8,5 % im Jahr 2005 bis zum Jahr 2020 auf 20 % auszubauen. Dazu werden allen Mitgliedstaaten konkrete Ziele vorgegeben, die sich an der Ausgangslage, an den vorhandenen Potenzialen und an der Wirtschaftskraft orientieren. Deutschland wird seinen Anteil demnach von knapp 6 % im Basisjahr 2005 auf 18 % im Jahr 2020 steigern. Deutschland will den Anteil mit den bereits verabschiedeten Instrumentarien auf 18 % steigern. „Mit der Einigung gibt es stabile Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa - und damit die Chance für Hunderttausende neue Arbeitsplätze. Bereits heute arbeiten 250.000 Menschen in Deutschland im Bereich erneuerbare Energien", sagte Gabriel. Mit der neuen EU-Richtlinie soll zudem der Anteil an erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf 10 % im Jahr 2020 gesteigert werden. Von deutscher Seite wurde allerdings kritisiert, dass die Anrechnung von Biokraftstoffen auf das 10-Prozent-Ziel unabhängig von deren Beitrag zum Klimaschutz erfolgt.