Bauernverband begrüßt EU-Pläne für erneuerbare Energien
Die Richtlinie gebe einen verlässlichen europäischen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien vor, ohne in bereits bestehende nationale Fördersysteme einzugreifen.
Der DBV begrüßt, dass man sich beim Biokraftstoffziel von 10 % darauf besonnen habe, zwar neuen noch nicht verfügbaren Kraftstoffen aus alternativen Verfahren wie dem BTL zukünftig die Anrechenbarkeit auf dieses Ziel zu ermöglichen. Gleichzeitig würden aber die Kraftstoffe der sogenannten ersten Generation wie Biodiesel und Bioethanol nicht in Frage gestellt. Die Nachhaltigkeit dieser Kraftstoffe werde zukünftig durch Nachhaltigkeitskriterien gewährleistet, die sicherstellen sollen, dass Flächen mit einer hohen Biodiversität wie Regenwälder und Moore nicht durch den Biomasseanbau für die Biokraftstoffproduktion in Mitleidenschaft gezogen werden. Weiterhin müssten die erzeugten Biokraftstoffe eine Treibhausgasminderung von mindestens 35 % und ab 2017 von mindestens 50 % erreichen. Der DBV bedauert allerdings, dass die umfangreichen Cross Compliance Vorgaben, die die nachhaltige landwirtschaftliche Produktion in der Union garantieren, nicht in vollem Umfang auch für Importe gelten sollen.