UFOP und BDOel fordern Änderung der Biokraftstoffförderung
In ihrer Stellungnahme bekräftigen die Verbände die akute existentielle Bedrohung insbesondere kleinerer und mittlerer Anlagen zur Herstellung von Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff, die praktisch keine Möglichkeit hätten den Beimischungsmarkt zu beliefern. Als Beitrag zur Existenzsicherung wird die Einführung einer Sockelmenge in Höhe von max. 10.000 Kubikmeter ausschließlich für bestehende Biodiesel- und Pflanzenölkraftstoffhersteller gefordert. Für diese je Betrieb limitierte Menge solle die Steuerentlastung auf dem Niveau für 2008 festgeschrieben werden.
Das Vermarktungsjahr 2008 bestätige, dass selbst unter den hohen Dieselpreisen nur zeitweise die Reinkraftstoffvermarktung möglich war. Zur Sicherstellung eines Mindestabsatzes müsse die Gesamtquote für Biokraftstoffe gemäß dem jetzt geltenden Gesetz unverändert fortgeführt werden, so UFOP und BDOel. Sie befürchten zudem, dass die im Entwurf vorgesehene Umstellung auf eine Treibhausgasverminderungsquote mit einem bisher nicht annähernd abschätzbaren Bürokratieaufwand und Anlastungsrisiko verbunden sein wird. Beide Verbände sprechen sich dafür aus, dass Biodiesel und Pflanzenöl insbesondere in umweltsensiblen Bereichen eingesetzt werden. Deshalb solle die Steuerbefreiung ebenso für die staatlichen Forstbetriebe wie auch für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Mit Hinweis auf das wirtschaftlich sehr angeschlagene Transportgewerbe wird die Senkung der Mautgebühr für Transportunternehmen vorgeschlagen, deren Fahrzeuge mit Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff betrieben werden.