Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2009 Gericht stärkt Biogasanlagen baurechtlich

Gericht stärkt Biogasanlagen baurechtlich

Berlin, 19.02.2009. Eine Biogasanlage ist auch dann im Außenbereich privilegiert zulässig, wenn der landwirtschaftliche Betrieb, der sie betreibt, überwiegend oder ausschließlich Biomasse erzeugt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem jüngsten Urteil zum landwirtschaftlichen Baurecht bestätigt.

Biogasanlage
Biogasanlage

Begrüßt wurde das Urteil von Deutschen Bauernverband (DBV). Damit werde der vereinzelt auftretenden Genehmigungspraxis Einhalt geboten, durch zu enge Auslegung die Privilegierung leer laufen zu lassen, so der Verband. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass bei der Änderung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 ganz bewusst eine eigenständige Privilegierung von landwirtschaftlichen Biomasseanlagen geschaffen werden sollte, um dem Strukturwandel in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Dieser Wille des Gesetzgebers dürfe nicht verletzt werden. Zuvor waren derartige Anlagen im Außenbereich nur dann erleichtert zulässig, wenn sie lediglich eine untergeordnete Rolle in der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes einnahmen.

 

Welternährung und Energie als große Herausforderungen

Berlin, 8. Januar 2009. Die Märkte geben gegenwärtig für die mittel- und langfristigen Entwicklungen die falschen Signale. Davon geht der Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG), Carl-Albrecht Bartmer, aus und fordert Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf, angesichts der akuten Finanz- und Wirtschaftskrise das Thema Welternährung mit seinen geopolitischen Konsequenzen nicht zu vernachlässigen. Bartmer schätzt die Voraussetzungen für die nächste globale Ernte nach der einzigartigen Jahrhunderternte 2008 als "deutlich schlechter“ ein. Welternährung und Energie bleiben für ihn die größte Herausforderung der Weltgemeinschaft in den nächsten Jahren.
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