Bauern kritisieren Lebensmittelhandel
In der öffentlichen Diskussion werde oftmals außer Acht gelassen, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erst nach strengen Zulassungsprüfungen möglich sei. Auch werde der Verbraucher selten darüber informiert, dass die gesetzlichen Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelrückständen in zahlreichen Untersuchungen und Versuchen wissenschaftlich begründet seien. Bei deren Festlegung garantieren hundertfache Sicherheitszuschläge, dass keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher besteht.
Der Bauernverband kritisiert deshalb, dass Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels verstärkt niedrigere Rückstandshöchstgehalte als die gesetzlich festgelegten als Marketinginstrument verwenden. Der Verbraucher werde damit verunsichert und erhalte völlig zu Unrecht ein diffuses Bild über sichere Lebensmittel und die gute fachliche Praxis der landwirtschaftlichen Erzeugung. Der DBV fordert deshalb den Lebensmitteleinzelhandel auf, die gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte und die zugelassenen Pflanzenschutzmittel wieder uneingeschränkt als Maßstab für die Verkehrsfähigkeit und Listung der Erzeugnisse anzuerkennen.
Gerade beim Pflanzenschutz sei in der Europäischen Union viel im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes entwickelt worden, betonte der DBV. So sei die von Landwirtschaft und Gartenbau immer wieder geforderte Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes in der EU weit fortgeschritten. Seit dem 1. September 2008 gelten EU-einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel. Die Verordnung über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Richtlinie für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bedürften nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament nur noch der formalen Verabschiedung durch den Europäischen Agrarrat. Damit sei in der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine weitgehende Harmonisierung in Europa erreicht. Diese dürfe durch eigene Grenzwerte der Unternehmen des Handels jetzt nicht in Frage gestellt werden, so der Deutsche Bauernverband.