Flächenausgleichsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz
" Das erklärte Bundeslandwirtschafts- ministerin Ilse Aigner angesichts der bevorstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Ministerin begrüßt die deutlichen Verbesserungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll danach künftig auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden dürfen nur in notwendigem Umfang in Anspruch genommen werden. Dazu sollen die Behörden künftig verstärkt den Ausgleich oder Ersatz durch Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen sicherstellen. Das neue Bundesnaturschutzgesetz werde das notwendige rechtliche Handwerkszeug bereitstellen. "Mit der Neuregelung werden die richtigen Impulse für die Zukunft gesetzt und die kooperativen Ansätze für die Zusammenarbeit von Naturschützern und Landnutzern gestärkt", so Aigner.