Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2009 Flächenausgleichsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz

Flächenausgleichsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz

Berlin, 6.04.2009. "Boden ist nur begrenzt verfügbar und eine kaum regenerierbare Ressource. Deshalb muss die Flächenneuinanspruchnahme für Siedlung und Verkehr sowie für andere Projekte deutlich vermindert werden.

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" Das erklärte Bundeslandwirtschafts- ministerin Ilse Aigner angesichts der bevorstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Ministerin begrüßt die deutlichen Verbesserungen für die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll danach künftig auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden. Für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden dürfen nur in notwendigem Umfang in Anspruch genommen werden. Dazu sollen die Behörden künftig verstärkt den Ausgleich oder Ersatz durch Entsiegelung, Wiedervernetzung von Lebensräumen sowie Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen sicherstellen. Das neue Bundesnaturschutzgesetz werde das notwendige rechtliche Handwerkszeug bereitstellen. "Mit der Neuregelung werden die richtigen Impulse für die Zukunft gesetzt und die kooperativen Ansätze für die Zusammenarbeit von Naturschützern und Landnutzern gestärkt", so Aigner.

 

Koexistenz von Teller und Tank

Berlin, 1. Dezember 2008. „Bis vor einem Jahr galt die Produktion nachwachsender Rohstoffe in der Landwirtschaft noch als probates Mittel zum Klimaschutz und der Versorgungssicherheit bei Energie- und Kraftstoffen. Dagegen muss man heute den Eindruck gewinnen, dass Biokraftstoffe Schuld sind am Hunger in der Welt.
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