Vorgezogener Direktausgleich kommt
Zusätzlich soll es nach Information des Bauernverbandes ein umfassenderes zinsgünstiges 4-jähriges Liquiditätshilfedarlehen geben. Für beide Maßnahmen stelle der Bund insgesamt 25 Mio. Euro an Zinsverbilligungsmitteln zur Verfügung. Mit diesem Volumen könnten 1 bis 1,5 Mrd. Euro zusätzliche Liquidität in den Betrieben geschaffen werden. Die Länder können die Liquiditätshilfe des Bundes ergänzen. Nach den Vorgaben aus Brüssel müssten der vorgezogene Direktausgleich und die 4-jährige Liquiditätsunterstützung als Kredite und damit nach dem deutschen Kreditwesengesetz abgewickelt werden. Der DBV sieht nun die Landesregierungen in der Pflicht, vor allem bei den kleineren Beträgen unbürokratisch vorzugehen. Durch die Einbindung der Hausbanken sei im Regelfall gewährleistet, dass Bonität und Tilgung „stimmen“, so der Verband.