Entwurf für Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt
Mit dieser Verordnung soll sicher gestellt werden, dass künftig Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, nur unter Beachtung verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien hergestellt wird. Der Nachhaltigkeitsnachweis ist ab 1. Januar 2010 eine notwendige Voraussetzung für die Zahlung der Grundvergütung und der Boni im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG). Nach Zustimmung des Bundestages werden Zertifizierungssysteme für den Nachweis und die Kontrolle der Nachhaltigkeit der Biomasseproduktion aufgebaut.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Pläne der Bundesregierung bereits und fordert eine grundsätzliche Überarbeitung der vorgeschlagenen Verordnung. Die Vorschriften seien von der Wirtschaft nicht zum 1. Januar 2010 in die Praxis umsetzbar und gingen deutlich über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus. Wie der DBV hervorhebt, stehe die deutsche Landwirtschaft für eine nachhaltige Wirtschaftsweise und müsse dies bei staatlichen Kontrollen (Cross Compliance) bereits flächendeckend und bürokratieintensiv nachweisen. Das neue Zertifizierungssystem bedeute einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand ohne Zugewinn an Nachhaltigkeit. Zudem sei bisher nicht absehbar, wie die übrigen Mitgliedstaaten die Richtlinie umsetzten, die die vorgegebenen 18 Monate Fristsetzung für die nationale Umsetzung ausschöpfen werden. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt seien vorprogrammiert. Eine Umsetzung der Verordnungen zur diesjährigen Ernte sei ausgeschlossen. Erfassungshandel und Landwirten sei es nicht zuzumuten, nachträglich Verträge anzupassen, betonte der DBV.