Deutschland Service/Presse Nachrichten aus der Landwirtschaft 2009 Biokraftstoffbranche vor neuen Herausforderungen

Biokraftstoffbranche vor neuen Herausforderungen

Berlin, 17.06.2009. Die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die Entwicklung des Biokraftstoffmarktes haben die deutschen Biodiesel- und Pflanzenölhersteller in den letzten Monaten deutlich zu spüren bekommen. Im Rahmen eines Expertenseminars der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM) und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) diskutierten Fachleute die Konsequenzen der Steuerpolitik, der Biokraftstoffquoten und der neuen Nachhaltigkeitsregeln.

Rapsblüte
Rapsblüte

Mit dem Inkrafttreten der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie und den Vorbereitungen zu den beiden deutschen Nachhaltigkeitsverordnungen für Biomassestrom und Biokraftstoffe steht die Biokraftstoffbranche vor neuen, erheblichen Herausforderungen. Darin waren sich die Vertreter der Biodiesel- und Pflanzenölproduzenten mit ihren vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbeteiligten einig. Auf Kritik stieß die inhaltliche Ausgestaltung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die diffizile Umsetzung in nationales Recht. Mit Blick auf die Nachhaltigkeitsverordnung, die bereits zum 1. Januar 2010 gelten soll, zeigte die Diskussion, dass wesentliche Bestandteile noch nicht klar genug definiert werden können, weil die entsprechende Festlegung in der EU-Richtlinie fehlt. Die in der Verordnung enthaltenen Forderungen sind nach Meinung verschiedener Experten bis zum Stichtag kaum erfüllbar. Die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Einführung der Nachhaltigkeitsverordnungen berge in der praktischen Umsetzung eine Vielzahl ungeklärter Fragen, so die Wirtschaftsbeteiligten.

 

Entwurf für Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt

Berlin, 10.06.2009. Die Europäische Union fordert spätestens ab Dezember 2010 eine Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse. Auf diese Weise sollen importierte und hiesige Biomasse überwacht werden, damit bei ihrer Erzeugung kein Raubbau an den natürlichen Ressourcen erfolgt. Das Bundeskabinett hat jetzt eine entsprechende Nachhaltigkeitsverordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie verabschiedet.
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